Aufsichtsbeschwerde gegen Chefbeamten

Der Gemeinderat Recherswil hat beim Regierungsrat eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Chef des Amtes für Wald, Jagd und Fischerei eingereicht, weil dieser nach Meinung des Gemeinderates die Bewilligung für das Schützen-Waldfest in Recherswil absichtlich verzögerte und weil er sich weigerte vor Ort eine Besichtigung vorzunehmen. Dies fasste der Gemeinderat als "Verweigerung des rechtlichen Gehörs" auf.

In der Zwischenzeit (nach 2 Monaten) ist nun die Bewilligung doch noch eingetroffen.
Und jetzt stellt sich die Frage, ob der Gemeinderat die Aufsichtsbeschwerde zurückziehen soll.

Was meinen Sie?

Soll Recherswil die Beschwerde zurückziehen, weil die Bewilligung erteilt wurde oder soll sie aufrecht erhalten werden, damit in dem Amt etwas ändert?

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Einseitiger gehts nimmer...
Ja Natürlich, von Konkordanz haben Sie auch noch...
odin (Gast) - 4. Nov, 22:32
Banga, Bischof...
Danke für diese Auslegeordnung, Hardy. Prima vista...
Mark Balsiger (Gast) - 4. Aug, 22:20

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Zuletzt aktualisiert: 4. Nov, 22:32

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